Kirchengemeinden Niederzier
„Erfolg für den Schutz des ungeborenen Lebens“
In einem vorab veröffentlichten Beitrag für den rbb-Hörfunk hat Diözesanadministrator Prälat Tobias Przytarski die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als einen „Erfolg für den Schutz des ungeborenen Lebens“ begrüßt.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Gericht die Revision des Landes Brandenburg zurückgewiesen und den Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten der Schwangerenberatungsstellen der Caritas in Brandenburg zuerkannt.
Wörtlich heißt es in dem Beitrag:
„Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die eindeutig für das Leben eintritt, und die ihnen alle denkbaren Hilfen aufzeigt, damit sie sich für das ungeborene Leben entscheiden können. Die Richter würdigen das soziale Engagement der Katholischen Kirche und stellen fest, dass die weltanschauliche Vielfalt in unserer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist. Denn die Einrichtungen der Caritas sind nicht nur für Katholiken da; alle Hilfesuchenden, unabhängig von Konfession oder Weltanschauung, werden beraten.“ (Erzbistum Berlin 2015/06/25)
(Foto: Von Gott gegeben © Stefan Hoffmann – pfarrbriefservice.de)
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