Gemeinwohl und kirchlicher Gemeinschaftsvollzug in der Krise

Gemeinwohl und kirchlicher Gemeinschaftsvollzug in der Krise

Gepostet von am Apr. 10, 2020 in Allgemein | Keine Kommentare

 

In diesen Tagen wenden sich besorgte Gemeindemitglieder an den Bischof von Aachen, das Bischöfliche Generalvikariat und den Krisenstab des Bistums. Hintergrund ist das Verbot von Gottesdiensten als Folge des Versammlungsverbots. Eine Petition mit dem Ziel der uneingeschränkten Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern, wurde deutschlandweit ins Leben gerufen und kursiert in den Bistümern mit der Bitte um Unterstützung durch die Ordinariate.

Gewiss bedeutet der Verzicht auf die sonntägliche Messfeier ein großes Opfer, insbesondere aktuell in der heiligen Woche an den hohen Feiertagen Gründonnerstag, Karfreitag und dem bevorstehenden Osterfest. Das schmerzt viele Gemeindemitglieder. Diese Situation macht unseren Bischof, den Generalvikar, die Priester und alle Verantwortlichen, die ihren Beitrag zur Ausübung unserer Religion leisten, ebenso betroffen. Das Versammlungsverbot ist ein Weltliches. Politik und Staat haben sich dafür zum Schutz von Gesundheit und Leben entschieden. Auch in unserem christlichen Glauben ist das Leben ein hohes Gut, das es zu schützen gilt, selbst dann, wenn wir dabei Beschränkungen in der Ausübung unseres Glaubens hinnehmen müssen. In allem Tun muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Nein, die Kirche im Bistum Aachen hat sich nicht einem staatlichen Diktat gebeugt, so wie es auch die vielen anderen Religionen in unserer Republik, in Nordrhein-Westfalen, in den Landkreisen und Kommunen nicht getan haben. Auf allen Ebenen steht die Katholische Kirche im Dialog mit den staatlichen Entscheidungsträgern, die um Einvernehmen mit den Glaubensgemeinschaften bemüht sind. Sei es der Austausch zwischen der Bundesregierung mit der Deutschen Bischofskonferenz oder sei es das Katholische Büro in Düsseldorf mit der hiesigen Landesregierung. Alle Beteiligten arbeiten daran, gemeinsam die Herausforderung zu bestehen, wie der Zusammenhalt und die tröstende, helfende Gemeinschaft in der jeweiligen Religion der Corona-Krise zum Trotz aufrechterhalten werden kann.

Unsere Kirchen sind und bleiben geöffnet. Außerhalb der Versammlung zu Gottesdiensten ist der Zugang zu unseren Gotteshäusern möglich. Das stille Gebet, die eigene Andacht, die Fürbitte, das Anzünden einer Kerze, all dies ist in einem geschützten sakralen Raum unter Einhaltung der Hygienevorschriften zulässig. Das ist und bleibt uns sehr wichtig! Wir nehmen die Sorge um die Religionsfreiheit durchaus ernst, konstatieren aber, dass, von der „Aufgabe der Religionsfreiheit“ zu sprechen, nicht nur inhaltlich unbegründet ist, sondern auch im Widerspruch zu den gemeinsamen Bemühungen um die Suche nach Wegen steht, wie Religionsausübung unter Wahrung des Schutzes von Menschen bei so gravierenden Einschnitten in unsere Gesellschaft gelingen kann.

Ich bitte Sie weiter um Geduld und Vertrauen. Beschränken Sie sich an den kommenden Osterfeiertagen auf Begegnungen in Ihrem häuslichen Familienkreis. Nehmen Sie beispielsweise vermehrt telefonische Kontakte auf und nutzen Sie die kirchlichen medialen Angebote in der Verbundenheit des Gebets. Wir sehen uns verpflichtet, diese außergewöhnliche Krise des öffentlichen und kirchlichen Lebens gut auszuwerten, um für künftige Situationen bestmöglich vorbereitet zu sein.

Freundliche Grüße
Dr. Andreas Frick
Generalvikar

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