Corona: Neue Allgemeinverfügung des Kreises Düren ab 04.02.2021

Corona: Neue Allgemeinverfügung des Kreises Düren ab 04.02.2021

Gepostet von am Feb. 3, 2021 in Allgemein | Keine Kommentare

 

Liebe BesucherInnen unserer Webseite, liebe Mitchristen in unseren Pfarrgemeinden!

Auch wenn die Inzidenz-Zahl in unserem Kreis Düren erfreulicherweise weiter sinkt und ab morgen schon ein Wert um 80 erreicht werden könnte, hat die Kreisverwaltung in Abstimmung mit allen Ebenen aus Sorge um die Entwicklung der neuen Virusmutante B117 eine neue Allgemeinverfügung ab 04.02.2021 erlassen. Für die Zusammenkünfte im kirchlichen Bereich sind unter Punkt 3 alle wichtigen Änderungen zusammengefasst. Wir bitten um Ihre Beachtung!

Allgemeinverfügung

des Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes

Nordrhein-Westfalen zum Zwecke der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim MenschenInfektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 04.02.2021 und ist zunächst befristet bis zum Ablauf des 16.02.2021.

Unter Abschnitt 3. werden Gottesdienste und Beerdigungen wie folgt zusammengefasst:

Nicht angemeldete oder ohne Hygienekonzept stattfindende Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen sind bis zum 14.02.2021 untersagt. Ausnahmen aus unaufschiebbaren Gründen (wie Beerdigungen) sind möglich. Bei Trauungen dürfen max. 10 Teilnehmer anwesend sein.

Bei Beerdigung dürfen im Außenbereich max. 50 Personen teilnehmen; dabei sollte über den Mindestabstand hinaus ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Die Teilnehmer haben jederzeit -auch im Außenbereich- eine medizinische Maske zu tragen. § 3 Abs. 4 der CoronaSchVO bleibt hiervon unberührt. Die gesamte Allgemeinverfügung erreichen Sie → hier.

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