Kirchenvorstandswahlen am 17./18. November 2018

Gepostet von am Sep 4, 2018 in Allgemein | Keine Kommentare

 

Factum/ADP in Pfarrbriefservice.de

 

Wir in der GdG Merzenich/Niederzier und in allen Pfarreien stehen für eine Kirche, die den Menschen dient. In diesem Sinne ist es die Aufgabe des Kirchenvorstandes, das kirchliche Vermögen zu verwalten.

Für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den Kirchengemeinden ist maßgebend das Preußische Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924. Danach verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens.

Die Verantwortung erstreckt sich auf die Finanzmittel (Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens), die Verwaltung der Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Unterhalt) und die Verwaltung von Grund und Boden. Die Kirchenvorstände in unseren Gemeinden bestehen aus gewählten Frauen und Männern sowie dem Pfarrer.

Sie arbeiten selbständig in den Bereichen:

• Finanzen
• Bau
• Liegenschaften
• Personal

Die Sitzungen des Kirchenvorstandes und die Protokolle sind nicht öffentlich.

Die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Bistum Aachen vom 27. Juli 1976, in der Fassung vom 10. Juni 1997 (Kirchlicher Anzeiger 1997, S. 118) legt die Bedingungen für die Durchführung der Kirchenvorstandswahl, die alle drei Jahre stattfindet, fest. In zeitversetztem Rhythmus wird jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr am Ort der Zivilgemeinde wohnen.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Angestellte der Kirchengemeinde sind nicht wählbar, weil Dienstnehmer nicht dem Dienstgeberorgan, dem Kirchenvorstand, angehören können.

Die nächste Wahl zum Kirchenvorstand ist angekündigt für den 17./18. November 2018. Mit der Wahl scheiden die im Jahre 2012 gewählten Mitglieder aus dem Kirchenvorstand aus, können sich aber neu als Kandidatinnen / Kandidaten zur Wahl stellen.

Tragen Sie Verantwortung für ihre Kirchengemeinde und werden sie Mitglied im Kirchenvorstand. Wir suchen in unseren Gemeinden Frauen und Männer, die bereit sind, ihre Zeit und ihr Können in den Dienst der Kirchengemeinde zu stellen.

Wir werden in unseren Gemeinden am 17. und 18. November 2018 wie folgt wählen

– in St. Antonius Hambach werden 4 neue Mitglieder gewählt
– in St. Thomas von Canterbury Ellen werden 3 neue Mitglieder gewählt
– in St. Martin Oberzier werden 4 neue Mitglieder gewählt
– in St. Josef Huchem-Stammeln werden 4 neue Mitglieder gewählt
– in St. Cäcilia Niederzier werden 4 neue Mitglieder gewählt

Hier die Kandidatinnen und Kandidaten:

St. Cäcilia Niederzier

Name, Vorname, Anschrift, Alter
Burghard, Bernd, Kölnstraße 27, 59
Dr. Kalb, Heinz-Jürgen, Hambacher Straße 21, 69
Dr. Tönnießen, Holger, Auestraße 12, 58
Zantis, Jürgen, Kölnstraße 44, 53

St. Martin Oberzier

Name, Vorname, Anschrift, Alter
Brauers, Josef, Dorfplatz 20, 66
Eßer, Silvia, Broisterdstraße 44, 69
Schlösser, Christian, Broisterdstraße 40, 74
Viehöver, Peter, Friedlandstraße 18, 68

St. Josef Huchem-Stammeln

Name, Vorname, Anschrift, Alter
Holzkamp, Peter, Hochheimstraße 68, 73
Maintz, Sofia, Zum Rosental 19, 66
Wloka, Josef, Keltenstraße 6, 74
Ziob, Peter, Keltenstraße 4, 58

St. Antonius Hambach

Name, Vorname, Anschrift, Alter
Gatzen, Irene, Dornenweide 19, 58
Schröder, Rolf, Selgenbusch 16, 65
Vontz, Theo, Mühlengraben 15, 67
Wrona, Stephan, Güstener Straße 147, 47

St. Thomas v. C. Ellen

Name, Vorname, Anschrift, Alter
Baumann, Martin, Arnoldsweilerstraße 7, 32
Krischer, Josef, Uhlandstraße 11, 79
Schumacher, Alfred, Streffenweg 2, 64

Die Öffnungszeiten der Wahllokale entnehmen Sie bitte dem November-Pfarrbrief.

Pfr. Andreas Galbierz

Einen Kommentar schreiben

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert