Bistum Aachen: Verlängerung bisheriger Verfügungen in der Corona-Krise bis 17. Mai

Bistum Aachen: Verlängerung bisheriger Verfügungen in der Corona-Krise bis 17. Mai

Gepostet von am Mai 4, 2020 in Allgemein | Keine Kommentare

 

Die in der Corona-Krise getroffenen Verfügungen sind geprägt von der Sorge um die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes. Ihnen liegt das Bestreben zugrunde, zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus und damit zum Gemeinwohl beizutragen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine Tendenz zur Rückkehr in eine Normalität, gleichzeitig wird dringend zu weiterer Zurückhaltung und Geduld gemahnt. Seit dem 17. März 2020 habe ich zahlreiche Verfügungen mit der obigen Zielsetzung erlassen.

Wegen der rasch wechselnden Ereignisse und Reaktionen waren alle Verfügungen bislang mit einer kurzen „Halbwertzeit versehen. Nach heutigen Erkenntnissen müssen wir uns von der Vorstellung der Kurzfristigkeit verabschieden. Die anhaltende Krise zwingt zu mittel- und langfristigem Denken. Damit dieses Vorhaben in einer ersten neuen Verfügung gelingen kann, bedarf es eines Zeitfensters von voraussichtlich bis zum 17. Mai 2020. Bis dahin sollen die bisherigen Verfügungen in ihrer jeweiligen Fassung fortbestehen. Eine entsprechende Verfügung habe ich zum 4. Mai 2020 veranlasst. Zugleich wurden für das Bistum Aachen verbindliche „Arbeitsschutzstandards zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus“ erarbeitet, die es zu beachten gilt. Sie finden die Unterlagen auf unserer Homepage.

Mit der Bitte um Ihre Unterstützung durch Geduld, Verständnis und aktiver Begleitung sehe ich mit Zuversicht auf das, was da kommen mag.

Freundliche Grüße
Dr. Andreas Frick
Generalvikar

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