Kirchengemeinden Niederzier
St. Cäcilia Niederzier wird zum 1. Januar 2026 erweiterte Pfarrei und Kirchengemeinde
Liebe Mitchristen in unseren 5 Pfarreien!
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß can. 515 § 2 CIC sowie nach Abwägen der vorgetragenen Argumente werden mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 die Pfarreien und Kirchengemeinden
St. Antonius in Niederzier-Hambach
St. Martin in Niederzier-Oberzier
St. Josef in Niederzier-Huchem-Stammeln
St. Thomas von Canterbury in Niederzier-Ellen
aufgehoben und gemäß can. 121 CIC mit Wirkung zum 1. Januar 2026 der Pfarrei und der Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier eingegliedert.
Gesamtrechtsnachfolgerin der genannten Pfarreien und Kirchengemeinden, auf die alle Rechte und Pflichten der aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden übergehen, ist die erweiterte Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier.
Die Pfarrkirche dieser Pfarrei ist die auf den Titel „St. Cäcilia“ geweihte Kirche in Niederzier (Breite Straße 29 in 52382 Niederzier).
Die weiteren Kirchen und Kapellen behalten ihren Weihetitel (can. 1218 CIC).
Dies sind insbesondere:
St. Antonius in Niederzier-Hambach
St. Martin in Niederzier-Oberzier
St. Josef in Niederzier-Huchem-Stammeln
St. Thomas von Canterbury in Niederzier-Ellen
Die Pfarrkirchen der genannten aufgehobenen Pfarreien können als sogenannte „Nebenpfarrkirchen“ betrachtet werden. In diesen Kirchen können, sofern die pastoralen Bedürfnisse es erfordern, alle gottesdienstlichen Handlungen vorgenommen werden (can. 1219 CIC), insbesondere behalten diese Kirchen das Taufrecht (can. 858 § 2 CIC).
Das Gebiet der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier wird um die Gebiete der vorher genannten aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden erweitert und dieser eingegliedert.
Das Gebiet der Pfarrei ist deckungsgleich mit dem Gebiet der Kirchengemeinde.
Die Pfarrei gehört dem Pastoralen Raum Merzenich / Niederzier / Nörvenich / Vettweiß in der Region Düren im Bistum Aachen an.
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Sie finden in den Webseiten der Pfarreien
und Kirchengemeinden die entsprechenden
Dekrete aus dem aktuellen Amtsblatt 2025/9.2
des Bistums Aachen.




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